BEITRAGSORDNUNG
Die Mitglieder haben einen Jahresbeitrag in Höhe von 12 Monatsbeiträgen in folgenden Höhen zu leisten:
Für das Jahr des Vereinsbeitritts ist der volle Jahresbeitrag zu bezahlen. Die Festsetzung der Fälligkeit und Zahlungsweise des Beitrages obliegt dem Vorstand. Der Vorstand kann in begründeten Einzelfällen bestimmen, dass der Beitrag in anderer Form als durch Geldzahlung erbracht wird oder Beitragsleistungen stunden.
Abgabepauschalen
Die Abgabepauschalen als Einnahmen nach dieser Satzung betragen:
a) je Gramm Marihuana 10 €
b) je Gramm Haschisch 10 €
c) je Steckling 10 €
d) je Samen 10 €
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