BEITRAGSORDNUNG

Die Mitglieder haben einen Jahresbeitrag in Höhe von 12 Monatsbeiträgen in folgenden Höhen zu leisten: 

  • Monatlicher Beitrag von 30 € für eine Abgabemenge von bis zu 3 g pro Monat.

  • Monatlicher Beitrag von 55 € für eine Abgabemenge von bis zu 6 g pro Monat.

  • Monatlicher Beitrag von 89 € für eine Abgabemenge von bis zu 10 g pro Monat.

  • Monatlicher Beitrag von 169 € für eine Abgabemenge von bis zu 20 g pro Monat.

  • Monatlicher Beitrag von 250 € für eine Abgabemenge von bis zu 30 g pro Monat.

  • Monatlicher Beitrag von 310 € für eine Abgabemenge von bis zu 40 g pro Monat.

  • Monatlicher Beitrag von 350 € für eine Abgabemenge von bis zu 50 g pro Monat

Für das Jahr des Vereinsbeitritts ist der volle Jahresbeitrag zu bezahlen. Die Festsetzung der Fälligkeit und Zahlungsweise des Beitrages obliegt dem Vorstand. Der Vorstand kann in begründeten Einzelfällen bestimmen, dass der Beitrag in anderer Form als durch Geldzahlung erbracht wird oder Beitragsleistungen stunden.

Abgabepauschalen 

Die Abgabepauschalen als Einnahmen nach dieser Satzung betragen: 

a) je Gramm Marihuana 10 € 

b) je Gramm Haschisch 10 € 

c) je Steckling 10 € 

d) je Samen 10 €

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